Beim Texten hilft KI zuverlässig – hier ist sie schlicht gut. Beim Sichten von Bewerbungen wird es etwas ganz anderes: Dort verlässt ihr den Bereich der Schreibhilfe und landet in einer Hochrisiko-Anwendung nach EU AI Act. Diese Seite trennt beides sauber.
Zur EU AI Act SchulungDer EU AI Act stuft KI-Systeme im Beschäftigungskontext als Hochrisiko ein – dazu gehören ausdrücklich die Auswahl von Bewerbenden, Beförderungsentscheidungen, Aufgabenzuweisung und Leistungsbewertung. Für solche Systeme gelten deutlich weitergehende Anforderungen an Risikomanagement, Datenqualität, Dokumentation, menschliche Aufsicht und Transparenz gegenüber den Betroffenen.
Die praktische Faustregel: Solange KI euch beim Formulieren hilft, schreibt ihr einen Text. Sobald KI Bewerbungen sortiert, bewertet oder vorauswählt, betreibt ihr ein Hochrisikosystem – auch dann, wenn es nur ein Prompt in einem Chatfenster ist. Der Rechtsrahmen fragt nicht nach der Software, sondern nach dem Zweck.
Mehr zur Einordnung auf unserer Seite zum EU AI Act. Das ist eine organisatorische Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Der Unterschied zwischen einer beliebigen und einer brauchbaren Anzeige liegt fast immer im Kontext, den ihr mitgebt. „Schreib eine Stellenanzeige für eine Buchhalterin" liefert Durchschnitt. Fünf Angaben ändern das:
Danach kommt der Schritt, den die meisten auslassen: nachschärfen. Der erste Entwurf ist Rohmaterial. „Kürze auf die Hälfte", „mach den Einstieg konkreter", „streich alles, was jedes Unternehmen behaupten könnte" – drei solche Runden bringen mehr als der beste erste Prompt. Die Systematik dahinter steht im Prompting-Leitfaden.
KI-geschriebene Anzeigen klingen alle gleich. Sie sind sprachlich sauber, gut gegliedert, freundlich – und austauschbar. Wer in einem umkämpften Markt sucht, gewinnt mit Austauschbarkeit niemanden.
Was hilft: Nehmt den KI-Entwurf als Struktur und ersetzt die Stellen, an denen es konkret wird, durch eigene Sätze. Wie das Team wirklich arbeitet, was in den ersten Wochen ansteht, was an der Stelle anstrengend ist. Diese Sätze kann keine Maschine erfinden – sie weiß nichts über euch. Und genau sie entscheiden, ob sich jemand meldet.
Ja. Das Formulieren eines Textes ist keine Entscheidung über Menschen und fällt nicht unter die Hochrisiko-Regeln. Verantwortlich für den Inhalt bleibt ihr – inklusive der Frage, ob die Anzeige diskriminierungsfrei ist.
Dann betreibt ihr nach EU AI Act ein Hochrisikosystem, mit entsprechenden Anforderungen an Dokumentation, menschliche Aufsicht und Transparenz gegenüber den Bewerbenden. Das ist nicht verboten, aber deutlich anspruchsvoller als ein Chatfenster. Klärt das vorher mit Rechtsberatung, nicht nachdem der erste Durchlauf gelaufen ist.
Für die Einordnung kommt es auf den Zweck an, nicht auf die technische Ausgestaltung. Wer Lebensläufe in ein Chatfenster kopiert und nach der besten Eignung fragt, nutzt KI zur Bewerbervorauswahl – unabhängig davon, dass es sich nicht nach „System" anfühlt.
Häufig ja, an der Glätte. Der Effekt ist nicht rechtlich problematisch, aber wirkungsschwach: Wenn alle Anzeigen gleich klingen, entscheidet nichts mehr. Nutzt den Entwurf als Gerüst und schreibt die konkreten Stellen selbst.
Sie kann Formulierungen markieren, die erfahrungsgemäß Gruppen ausschließen – das ist ein sinnvoller zusätzlicher Blick. Verlassen solltet ihr euch nicht darauf: Die Modelle tragen selbst die Verzerrungen ihrer Trainingsdaten. Ein zweites menschliches Augenpaar bleibt notwendig.
Im Erstgespräch klären wir, welche eurer Recruiting-Schritte unbedenklich sind und welche in den Hochrisiko-Bereich fallen – und was das konkret für euch bedeutet.
Kostenloses Erstgespräch vereinbarenStand: 11.09.2026. Diese Seite ist eine organisatorische Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Bewertung eurer konkreten Anwendungsfälle im Beschäftigungskontext zieht bitte juristische Expertise hinzu.